Um überhaupt nach den Richtlinien des RZV züchten zu dürfen, müssen die verschiedensten Anforderungen von dem Züchter, dem Deckrüden und der Zuchthündin erfüllt werden. Natürlich werden nur völlig gesunde Hovawarte für die Zucht zugelassen.

 

  • Anforderungen an das Zuchttier

Bei der Nachzucht-, Jugend- und Zuchttauglichkeitsprüfung wird das Verhalten überprüft und dokumentiert. Nur Hovawarte die die Prüfung bestanden haben werden für die Zucht zugelassen.
Ebenso wird das Erscheinungsbild überprüft und das Zuchttier sollte mind. eine Ausstellung besucht haben.
Für die Zucht sind Wesen, Ausehen und Gesundheitszustand ausschlaggebend. Das Zuchttier muß von Hüftgelenkdysplasie (Fehlbildung der Hüfte) frei sein. Die Röntgenaufnahmen werden von unabhängigen Gutachtern erstellt.
Deckrüde und Zuchthündin müssen frei von erblichen Augenkrankheiten sein. Eine Augenuntersuchung ist vorgeschrieben.
Außerdem lassen viele Züchter ihre Hunde freiwilig auf erblich bedingte Herzkrankheiten untersuchen.

 

  • Anforderungen an den Züchter

Der Züchter muß eine zweitägige Züchterschulung (Information über Welpenaufzucht nach modernen Erkenntnissen) besuchen.
Desweiteren wird die zukünftige Zuchtstätte, vor dem Deckakt, vor Ort überprüft um die Aufzucht optimal zu gestalten.
Die Auswahl der Deckrüden wird mit dem Züchter und dem Zuchtwart nach intensiver Beratung und Erstellen eines Zuchtziels getroffen.
Nach der Geburt der Welpen werden diese drei Mal von einem geschulten Zuchtwart in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Es wird überprüft, ob die Richtlinien, die für die Zucht vorgegeben sind, eingehalten werden. Die letzte Kontrolle der Welpen findet um die achte Lebenswoche statt.
In einem „Wurfabnahmeprotokoll“ werden diese Welpen genau beschrieben.